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Dies sind die offiziellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen, gültig ab dem 1. Januar 2026, wie vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.
Kürzungen der Verpflegungspauschale: Kürzungen der Verpflegungspauschale: Bei Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber werden abgezogen: Frühstück 20%, Mittagessen 40%, Abendessen 40% der Tagespauschale.
Tagesarten: Tagesarten: An- und Abreisetage erhalten die anteilige Tagespauschale. Volle Tage (24 Stunden Abwesenheit) erhalten die volle Tagespauschale.
Pauschalen gemäß BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025
Dieser Reisekostenrechner wird von FiCoDriver bereitgestellt – wir unterstützen europäische Startups mit Fractional CFO Services. Die Pauschalen entsprechen dem aktuellen BMF-Schreiben für 2026.
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